Naturschutz

Die Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband ist für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege der natürlichen Umwelt der Menschen, der Tiere und Pflanzen, aber auch der Kulturlandschaft mit verantwortlich. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ist Ziel der Hege die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
 

Blühstreifengemenge

Förderprogramm Niedersächsisches
Agrarumweltprogramm (NAU)
A5 - einjährige Blühstreifen

 

Blühstreifen

Förderprogramm Niedersächsisches
Agrarumweltprogramm (NAU)
A6 - mehrjährige Blühstreifen (lagegenau)

 

 

 

 



Förderprogramm Niedersächsisches
Agrarumweltprogramm (NAU)
A7 - Anbau von Zwischenfrüchten oder
Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes

 

Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

   


Wallheckenprogramm des
Landkreises Cloppenburg

NLWKN

Gewässerrandstreifenprogramm
des Landkreises Cloppenburg

 

Förderprogramm Lerchenfenster
der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN)

                                           

Förderprogramm
Anlage von Hegebüschen
der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN)