| Naturschutz |
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Die
Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband ist für die Erhaltung, Gestaltung
und Pflege der natürlichen Umwelt der Menschen, der Tiere und Pflanzen, aber
auch der Kulturlandschaft mit verantwortlich. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des
Bundesjagdgesetzes ist Ziel der Hege die Erhaltung eines den landschaftlichen
und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden
Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
![]() Förderprogramm Niedersächsisches Agrarumweltprogramm (NAU) A5 - einjährige Blühstreifen
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Förderprogramm Niedersächsisches |
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